- Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Sie diese Hausordnung gelesen und akzeptiert haben.
- Voraussetzung für eine verbindliche Reservierung ist die Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Anzahlung in Höhe von 30 % innerhalb von 3 Tagen nach der vorläufigen Reservierung.
- Der Restbetrag für den Aufenthalt sowie die Kurtaxe sind am Anreisetag zu zahlen.
- Bei einer vorzeitigen Abreise durch den Gast wird der Betrag für den nicht genutzten Aufenthalt nicht zurückerstattet.
- Der Check-in beginnt um 15:00 Uhr, der Check-out endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
- Die Schlüsselübergabe und Rückgabe erfolgt in Anwesenheit des Eigentümers.
- Eine Kaution in Höhe von 500 PLN wird bei der Anreise in bar erhoben und nach Kontrolle des Ferienhauses bei der Abreise zurückerstattet.
- Die Gäste verpflichten sich, die Hausordnung sowie die Sicherheits- und Brandschutzvorschriften einzuhalten.
- Die Gäste tragen die volle materielle Verantwortung für alle Schäden oder Zerstörungen, die durch ihr Verschulden auf dem Gelände entstehen.
- Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, einschließlich Fahrzeuge, Wertgegenstände, Geld oder Gegenstände von künstlerischem oder wissenschaftlichem Wert.
- Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von Geräten, die nicht zur Ausstattung des Ferienhauses gehören (z. B. Heizgeräte, Wasserkocher, Heizkörper), verboten. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile.
- Kinder auf dem Gelände müssen unter der ständigen Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten bleiben. Der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für ihre Sicherheit.
- Alle Mängel und Beschwerden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
- In den Ferienhäusern gilt ein absolutes Rauchverbot.
- Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr.
- Der Aufenthalt von nicht angemeldeten Personen nach 22:00 Uhr auf dem Gelände ist verboten.
- Für jedes Ferienhaus steht 1 kostenloser Parkplatz zur Verfügung.
- Die Gäste sind verpflichtet, den Grill am letzten Aufenthaltstag zu reinigen.
- Wir bitten um Mülltrennung.
Regeln
Hausordnung der Ferienhäuser
Regeln für die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche
Zu den Gemeinschaftsbereichen gehören die Gartenlaube, der Spielplatz, der Sandkasten und der Parkplatz.
- Kinder unter 12 Jahren müssen unter Aufsicht von Erwachsenen bleiben.
- Für die Sicherheit der Kinder in den Gemeinschaftsbereichen sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
- Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Die Nutzer sind verpflichtet, die Gemeinschaftsbereiche sauber zu halten, keinen Müll zu hinterlassen und keine Gegenstände liegen zu lassen.
- Nach dem Spielen müssen alle Fahrzeuge und Spielgeräte an ihren Platz zurückgestellt werden (Spielautos, Rutschfahrzeuge, Roller, Fahrräder).
- Die Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend dem Alter der Nutzer verwendet werden.
- Das Fahren mit großen Fahrrädern auf dem Gelände ist verboten.
Regeln für die Nutzung der Gartenlaube
- Offenes Feuer sowie das Anzünden und Benutzen eines Grills sind verboten.
- Rauchen ist verboten.
- Fußballspielen ist verboten.
- Das Fahren und Mitbringen von Fahrzeugen (Fahrräder, Spielautos, Rutschfahrzeuge, Roller) ist verboten.
- Das Mitbringen von Steinen ist verboten.
- Das Mitbringen von Sand aus dem Sandkasten ist verboten.
- Es ist verboten, Geräte zu beschädigen oder umzustellen (Tischtennisplatte, Tischkicker, Kinderküchen).
- Es ist verboten, Gegenstände aus der Gartenlaube zu entfernen (Tischtennisplatte, Tischkicker, Kinderküchen).
- Das Zurücklassen von Kuscheltieren im Außenbereich ist verboten.
- Bitte schalten Sie das Licht in der Gartenlaube aus.
Regeln für die Nutzung des Spielplatzes und Sandkastens
- Das Klettern auf Dächer und obere Konstruktionselemente der Spielgeräte ist verboten.
- Eine Schaukel darf nur von einem Kind gleichzeitig benutzt werden.
- Hunde sind auf dem Spielplatz und im Sandkasten nicht erlaubt.
- Trampolin: die maximal zulässige Belastung beträgt 120 kg.
Alle Schäden an Geräten oder andere Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
Die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche gilt als Bestätigung, dass die Regeln gelesen und akzeptiert wurden.
Das Gelände wird videoüberwacht.

